Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.05.2017 - 326 O 193/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 241 Abs 2 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 444 BGB
Immobilienkaufvertrag: Haftung des Verkäufers für Wertminderung durch Bebauung des Nachbargrundstücks bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss - RA Kotz
Immobilienkaufvertrag - Wertminderung durch Bebauung des Nachbargrundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.05.2017 - 326 O 193/15
- LG Hamburg, 04.07.2017 - 326 O 193/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10
Grundstückskaufvertrag: Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Verkäufers …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 326 O 193/15
Dabei kann der Verkäufer auch verpflichtet sein, den Käufer über Umstände aufzuklären, die für dessen Preiskalkulation wesentlich sind, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Käufer sein Angebot auf der Grundlage falscher Vorstellungen abgibt (BGH 01.02.13 (V ZR 72/11) zitiert nach juris m.w.N.; BGH (V ZR 245/10) NJW 12, 846).Sie sind also so zu behandeln, als wäre es ihnen bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen; dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Beklagte mit einem niedrigeren - objektiv angemessenen - Kaufpreis einverstanden erklärt hätte (vgl. BGH NJW 12, 846 mwN).
- BGH, 08.11.1991 - V ZR 193/90
Aufklärungpflicht des Grundstücksverkäufers bei fehlendem Hochwasserschutz
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 326 O 193/15
Eine Arglist ist im Rahmen der §§ 311, 242 BGB nicht erforderlich, wobei Arglist allerdings schon angenommen wird, wenn der Verkäufer damit rechnet oder es billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den aufklärungspflichtigen Umstand nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH 08.11.91, V ZR 193/90, Rn. 9 (zitiert nach juris)). - BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11
Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 326 O 193/15
Dabei kann der Verkäufer auch verpflichtet sein, den Käufer über Umstände aufzuklären, die für dessen Preiskalkulation wesentlich sind, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Käufer sein Angebot auf der Grundlage falscher Vorstellungen abgibt (BGH 01.02.13 (V ZR 72/11) zitiert nach juris m.w.N.; BGH (V ZR 245/10) NJW 12, 846). - OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 5 U 82/09
Sachmängelhaftung beim Grundstückkauf
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 326 O 193/15
Sie begründen damit keinen Sachmangel des zu verkaufenden Gebäudes (vgl. ebenso OLG Brandenburg 14.10.10, 5 U 82/09, Rn 26 f. (zitiert nach juris).